Rechtsprechung
BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen Verfahrensabschlusses durch das Revisionsgericht; Verfahrenseinstellung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 StPO
Strafverfahren: Gegenstandslosigkeit eines Urteils - Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einstellung eines mit einem Verfahrenshindernis behafteten, in Rechtskraft erwachsenen Urteils
- rewis.io
Strafverfahren: Gegenstandslosigkeit eines Urteils
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Gegenstandslosigkeit eines Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 3
Zulässigkeit der Einstellung eines mit einem Verfahrenshindernis behafteten, in Rechtskraft erwachsenen Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 11.12.2009 - 18 KLs 220 Js 60183/06
- BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 183
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.01.2005 - 1 StR 502/04
Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.). - BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08
Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Auf die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil durch sein Urteil vom 4. September 2008 (NStZ-RR 2009, 22) lediglich aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen der Tat II. 1. verurteilt worden war - insoweit zudem mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen -, sowie im Gesamtstrafenausspruch. - BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei teilweise erfolgreicher …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.). - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Über die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tag entschieden (1 StR 196/10). - BGH, 19.11.1959 - 2 StR 357/59
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Die Konstellation ist derjenigen vergleichbar, in der ein Einspruch gegen einen Strafbefehl unzutreffend als rechtzeitig eingelegt angesehen und daraufhin im selben Verfahren ein Urteil gesprochen worden ist, das wegen der bereits eingetretenen Rechtskraft nicht hätte ergehen dürfen und deshalb auf die hiergegen eingelegte Revision durch Aufhebung zu beseitigen ist (zur "gerichtlichen Strafverfügung" BGHSt 13, 306, 308 f.).
- BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren
Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB sind erfüllt, insbesondere ist die Verurteilung des Angeklagten wegen der Tat II. 2. seit dem Urteil des Senats vom 4. September 2008 rechtskräftig (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 1 StR 195/10).